Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB)

der Firma JOGE Archive & Registraturen, Inhaber Joachim Geiß (nachfolgend „JOGE“ genannt). Unsere AGB gelten für unsere sämtlichen Lieferungen und Leistungen sowie für alle-auch künftigen- Geschäfte, Vereinbarungen, Verhandlungen mit unseren Geschäftspartnern, nachstehend „Kunde“ genannt, gültig ab 01.08.2013.


§ 1 - Allgemeines
Unsere Angebote richten sich ausschließlich an Selbständige, Gewerbetreibende, Institutionen des Öffentlichen Rechts etc.
(B2B). Ein Verkauf an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB erfolgt nicht (B2C). Unsere AGB und Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für sämtliche Bestellungen und Lieferungen. Abweichende Vorschriften des Bestellers, die unseren AGB widersprechen, sind nur wirksam, wenn wir diese Bedingungen schriftlich vor Vertragsschluss annehmen oder bestätigen.

§ 2 - Preise
Die von uns angegebenen Preise verstehen sich ab Werk exkl. Abladen und Verbringung der Ware zuzüglich der gesetzlichen
Mehrwertsteuer; sie schließen Verpackung, Fracht, Montage und sonstige Nebenkosten nicht ein, sofern nichts anderes vereinbart ist.

§ 3 - Vertragsschluss
Der Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung durch JOGE zustande. Bei Kalkulations- oder Druckfehlern im Angebot behalten wir uns das Recht der Berichtigung vor. Hierbei hat der Kunde dann das Recht, vom Kauf zurückzutreten. Unsere Angebote sind bis zum Vertragsabschluss freibleibend. Stellt sich nach Vertragsschluss heraus, dass aufgrund einer Vermögensverschlechterung des Bestellers die Erfüllung seiner Vertragspflichten gefährdet ist (insbesondere bei Zahlungseinstellung, Antrag auf Insolvenzverfahren, Pfändungs- oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, nachträgliche negative Bonitätsauskunft, Erhebung von Wechsel- oder Scheckprotesten und Lastschriftrückgaben und zwar auch gegenüber bzw. an Dritte), so sind wir berechtigt, nach unserer Wahl die Lieferung bis zur Vorauszahlung des Kaufpreises oder Leistung einer angemessenen Sicherheit zurückzubehalten. Dies gilt auch dann, wenn infolge Zahlungsverzugs des Bestellers begründete Zweifel an dessen Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit bestehen. JOGE ist berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, wenn über das Vermögen des Bestellers ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wird.
JOGE behält sich grundsätzlich das Recht vor, Aufträge erst nach Zahlungen gegen Vorkasse auszuführen.

§ 4 - Bonitätsprüfung
JOGE behält sich vor, Bonitätsauskünfte über den Besteller einzuholen (siehe auch § 11). JOGE ist berechtigt, einen Vertragsabschluss abzulehnen oder eine Auslieferung von Vorkasse abhängig zu machen, wenn die Auskünfte des Wirtschaftsinformationsdienstes auf eine nicht ausreichende Bonität des Bestellers zur Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen aus diesem Vertrag schließen lassen.

§ 5 - Lieferung und Versand
Die Ware reist auf Gefahr des Kunden. Bei Beschädigungen sind Ansprüche sofort beim Transporteur geltend zu machen. Die Lieferung erfolgt ab Lager JOGE oder ab Lager des Herstellers bzw. Zwischenhändlers.

§ 6 - Zahlung
Skonti, Rabatte, sonstige Nachlässe oder Sondervorteile werden nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung gewährt.  Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig und zahlbar, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten fälligen Rechnungsbeträge verwendet. Bei Überschreitung des Zahlungszieles hat der Kunde den Verzugsschaden und insbesondere Verzugszinsen sowie Mahnkosten zu zahlen. Für Mahnungen behalten wir uns vor, eine Pauschale von 10,00 EUR je Mahnung zu berechnen. Etwaige Anwaltsund/ oder Gerichtskosten werden gesondert in Rechnung gestellt. Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Besteller nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten und rechtskräftig festgestellt sind.

§ 7 - Gewährleistung / Beanstandungen
Handelsübliche oder geringe Material- und Farbabweichungen sind zulässig. Beanstandungen können nur innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware, bei Nichterkennbarkeit unverzüglich nach Entdeckung der Mängel, schriftlich beanstandet werden. Es gelten die Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß § 377 HGB. JOGE wird für mangelhafte Liefergegenstände nach eigener Wahl Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung), Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Nachlieferung) leisten. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche bestehen nach Maßgabe von § 7 AGB. Der Kunde trägt die angemessenen Kosten einer unberechtigten Geltendmachung von Mängelrechten (z.B. wenn das Produkt nicht mangelhaft war). Bei Mobil-Anlagen und allen anderen Regalanlagen haften wir nicht für die Tragfähigkeit des Untergrundes und dessen Geeignetheit für den Aufbau bzw. die Benutzung von Regalen. Es ist die Obliegenheit des Kunden, die Tragfähigkeit und Geeignetheit des Bodens für die in Betracht kommende Belastung und Nutzung zu prüfen.


§ 8 - Haftung / Schadensersatz
Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sowie Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen sind ausgeschlossen, es sei denn, die Schadensursache beruht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung oder auf einer zumindest fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sogenannter Kardinalpflichten) durch JOGE oder deren Mitarbeiter. Als Kardinalpflichten gelten solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, und/oder Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden. Bei Kardinalpflichten ist die Haftung der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Schadensersatzansprüche und Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen, die auf einem Mangel der Ware beruhen, sowie das Recht auf Nachlieferung einer mangelfreien Sache, verjähren nach einem Jahr ab Erhalt der Ware. Dies gilt nicht im Falle einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), sowie in den vorbezeichnend genannten Fällen. In diesen Fällen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

§ 9 - Liefertermine
Sämtliche Liefertermine sind unverbindlich. Wir sind bemüht, Ihre Bestellung möglichst kurzfristig zu bearbeiten. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tage, an dem sämtliche Einzelheiten der Ausführung geklärt sind (Auftragsklarheit). Wir behalten uns vor, Bestellungen in Teillieferungen auszuliefern. Sollten Sie eine Ware zu einem Fixtermin benötigen, so ist uns dies vor der Bestellung mitzuteilen. Können wir nicht innerhalb der von uns schriftlich zugesicherten Frist liefern, hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.

§ 10 - Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen unser Eigentum – bei Schecks und Wechseln gilt dies bis zu deren unwiderruflicher Wertstellung durch das Kreditinstitut. Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten fälligen Rechnungsbeträge verwendet.

§ 11 - Montage
Der Kunde hat für die diebstahlsichere und sonstige geschützte Unterbringung der Liefergegenstände und des Montagegerätes am Montageort zu sorgen; infolge von Versäumnissen des Kunden zu ersetzende Teile werden dem Kunden nachberechnet. Nach Meldung der Fertigstellung unserer Leistung oder Teilleistung hat eine Abnahme auf unser Verlangen auch in Teilabschnitten unverzüglich zu erfolgen, die Abnahme geht zu Lasten des Kunden, wenn aus von ihm zu vertretenden Gründen ein späterer Abnahmetermin notwendig ist. Kommt es innerhalb von fünf Werktagen nach Meldung der Fertigstellung aus von uns nicht zu vertretenden Gründen nicht zur Abnahme, gilt die Leistung mit Ablauf des fünften Werktages als abgenommen. Ebenso gilt unsere Leistung als abgenommen, wenn der Kunde die Leistung oder einen Teil der Leistung in Benutzung genommen hat. Etwa vorhandene Mängel berechtigen den Kunden nur dann zur Verweigerung der Abnahme, wenn die Mängel die Gebrauchsfähigkeit der Leistung erheblich beeinträchtigen; im Übrigen sind Mängel in einem Abnahmeprotokoll schriftlich festzuhalten.

§ 12 - Datenschutz
Jeder Kunde berechtigt uns, alle Daten über die Bestellung im Rahmen der Geschäftsbeziehung und nach Maßgabe des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten und für Marketingzwecke zu verwenden. Diese Daten werden an Dritte nur zur Erfüllung des jeweiligen Vertrages weitergegeben.

§ 13 - Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand (auch für juristische Personen des öffentlichen Rechts) ist Sitz der Firma JOGE Archive & Registraturen, aktuell Stuttgart. Es besteht grundsätzlich eine Zuständigkeit der Kammer für Handelssachen beim Amtsgericht Stuttgart. Wir behalten uns das Recht vor, am Firmensitz des Kunden zu klagen. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§ 14 - Nichtigkeit einzelner Klauseln
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen ungültig, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

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